Informationen zum Jugendschutzgesetz

Der Kinobesuch ist im Jugendschutzgesetz geregelt.  Generell gilt:

Filmveranstaltungen dürfen von Kindern und Jugendlichen nur bei Freigabe des Films und Vorspanns für ihr Alter durch die oberste Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle besucht werden.

 Aber es gibt eine Ausnahme: Bei Filmen ab 12 Jahren ist die Anwesenheit für Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. Eltern) gestattet.

 

Zudem muss die zeitliche Begrenzung beachtet werden, wenn Eltern ihre Kinder nicht ins Kino begleiten. Kinder ab 6 und unter 12 Jahren müssen das Kino um 20 Uhr verlassen, Jugendliche unter 16 Jahren um 22 Uhr und Jugendliche ab 16 Jahren um 24 Uhr.

 

Auszüge aus dem geltenden Jugend-Schutzgesetz (JuSchG) und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse.
Fragen beantworten wir  Ihnen gerne.
 

 

Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann (Schüler-, Personalausweis) darf daher keinen Eintritt erhalten.


Bestellte Jugendschutzbeauftragte des Kino im Kulturhaus gemäß § 7 I 2 JMStV:

Julia Colm | Kontakt: mikropolis-film@email.de

Weiterführende Informationen über Jugendschutz im Kino erhalten Sie hier

auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 


Prädikate geben Orientierung in der Medienflut

Die Deutsche Film- und Medienbewer-tung (FBW) begut-achtet filmische Produktionen auf ihre Qualität und zeichnet herausragende Werke mit den Prädikaten „wertvoll" und „besonders wertvoll" aus. Die Prädikate sind Empfehlungen für herausragende Filme, schaffen Orientierung im vielfältigen Angebot. Alle aktuel-len Klassifizierungen finden Sie auf der Homepage der FBW

 
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